Wohnungsrecht: Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

Automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags rechtmäßig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.

Nach diesem neuen Urteil ist erhöhte Aufmerksamkeit beim Abschluss eines Immobilienmakler-Vertrags geboten. Dieser kann sich automatisch verlängern. Eine entsprechende Klausel in de AGB ist zulässig.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 68/2020 v. 28.05.2020

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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