Im Mietrecht vertritt die Rechtsanwaltskanzlei KRUSCH MÜNNIG sowohl Mieter, als auch Vermieter.
Wir entwerfen Mietverträge für die private oder gewerbliche Vermietung, verfassen mietrechtliche Abmahnungen und auch Kündigungen. In Räumungsklagen vertreten wir Sie vor den Amtsgerichten deutschlandweit.
Die Kündigung des Mietverhältnisses ist vor allen Dingen für den Mieter ein sehr belastendes Ereignis. Die Kündigung des Vermieters kann auf verschiedenen Gründen beruhen. Ein häufiger Grund ist die Eigenbedarfskündigung, aber auch die Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Sollten Sie als Mieter eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich gegen diese Kündigung zur Wehr setzen möchten, oder ob Sie zum Ende des Mietverhältnisses ausziehen.
Wenn Sie sich entschließen sollten, sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen zu wollen, ist es sicherlich ratsam, alsbald einen Rechtsanwalt zur Beratung aufzusuchen. Frau Rechtsanwältin Krusch hat langjährige praktische Erfahrungen im Mietrecht und steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Sollten Sie Vermieter sein und das Mietverhältnis kündigen wollen, ist es auch für Sie ratsam, vor Ausspruch der Kündigung Rechtsrat einzuholen, um Fehler im Kündigungsschreiben zu vermeiden. Insbesondere muss verhindert werden, dass das Mietverhältnis sich stillschweigend verlängert.
Betriebskostenabrechnungen sind häufig schwer zu verstehen. Das gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Welche Kosten sind umlegbar auf den Mieter, welche Kosten nicht? Vielleicht gibt es auch eine Hausverwaltung, die die Abrechnung vornimmt?
Wir überprüfen Ihre Nebenkostenabrechnung auf formale und materielle Rechtmäßigkeit.
Neben einer korrekten Abrechnung ist es wichtig, die Jahresfrist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung im Blick zu behalten. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Mieter womöglich seine geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen zurück verlangen.
Von einer Mieterhöhung machen Vermieter gerne Gebrauch, allerings meist nicht richtig. Denn viele Vermieter, gerade im Kreis Offenbach, übersehen, dass in den meisten Gemeinden gar kein offizieller Mietspiegel existiert. Hieran scheitern schon viele Mieterhöhungsgesuche.
Egal ob Sie Vermieter oder Mieter sind, wir helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.
Mängel in der Wohnung sind ein großes Ärgernis. Insbesondere Schimmel muss als Mietmangel konsequent angegangen werden. Mietminderungen können Sie mit unserer Hilfe durchsetzen.
Sollte es zu Streit unter Nachbarn kommen, helfen wir Ihnen als Mieter oder Vermieter gerne weiter.
Haben Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang juristisch vorgehen, sonst wird sie wirksam, egal ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder nicht.
Das gilt sowohl für ordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, als auch für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Zögern Sie aus diesem Grund bitte nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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