Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf  häufig gestellte Fragen zu Notaren und ihrer Tätigkeit.

Warum gibt es Notare?

Notare sind Organe der vorsorgenden Rechtspflege. Sie werden vom Staat ernannt und haben ein öffentliches Amt inne. Ihre Tätigkeit dient dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Sie werden gewissermaßen als „Richter im Vorfeld“ tätig. Während Richter erst ins Spiel kommen, wenn es bereits einen Rechtsstreit gibt, ist es Aufgabe von Notaren, Streit zu verhindern.

Bei besonders wichtigen Angelegenheiten im Leben schreibt der Gesetzgeber den Gang zum Notar vor. Damit folgt der Gesetzgeber dem Prinzip „Vorsorge ist besser als Nachsorge“. Es ist besser, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, als später wegen Unwissenheit und rechtlicher Fehler zu streiten. Denn meist sind die Kosten für einen späteren Rechtsstreit deutlich höher als die Notarkosten. Zudem sind Streitigkeiten psychisch belastend.

Schlimmstenfalls kann ein Fehler bei wirtschaftlich bedeutenden Geschäften wie beispielsweise dem Hauskauf auch den finanziellen Ruin bedeuten. Daher sollen Notare Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen, indem sie die Beteiligten beraten und für diese einen rechtlich einwandfreien Vertrag aufsetzen.

Für welche Angelegenheiten muss ich zum Notar?

Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz sie vorschreibt. Die wichtigsten notariellen Zuständigkeiten liegen im Grundstücksrecht, Erb- und Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Im Grundstücksrecht sind Notare insbesondere Verträge über den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Bestellung, Aufhebung und Änderung dinglicher Rechte an Grundstücken zuständig (insbesondere Grundschulden oder Nießbrauch). Im Familienrecht bedürfen vor allem Eheverträge (einschließlich Scheidungsfolgenvereinbarungen) sowie Adoptionen der notariellen Beurkundung. Im Erbrecht ist der Notar zuständig für die Beurkundung von Erbverträgen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Testamente können sowohl vor dem Notar errichtet als auch handschriftlich verfasst werden, wobei ein notarielles Testament mehrere Vorteile hat. Erbscheinsanträge können Sie ebenfalls vor dem Notar beurkunden lassen. Im Gesellschaftsrecht sind verschiedene Vorgänge beurkundungsbedürftig, insbesondere die Gründung einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sowie Satzungsänderungen bei diesen Gesellschaften (insbesondere auch Kapitalerhöhungen). Ferner bedürfen alle Umwandlungsmaßnahmen der Beurkundung (auch bei Personengesellschaften). Anmeldungen zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister müssen stets notariell beglaubigt werden.

Lesen Notare nur vor?
Notare erhalten ihre Gebühren nicht für das Vorlesen der Urkunden, genauso wenig wie Richter für das Vorlesen ihrer Urteile bezahlt werden. Vielmehr findet der Großteil der notariellen Arbeit vor der Beurkundung statt, so wie bei Richtern die Leistung darin besteht, zu einem richtigen Urteil zu gelangen. In einigen Fällen erbringen Notare einen wesentlichen Teil der Leistung auch noch nach der Beurkundung.
Im Vorfeld ist es zunächst Aufgabe der Notare, den Sachverhalt zu erfassen, also die Vorstellungen, Wünsche und Ideen der Beteiligten abzuklären. Dabei beraten Notare und zeigen verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf. Auf dieser Grundlage wird eine Urkunde entworfen, in der das Anliegen rechtlich einwandfrei umgesetzt wird. Haben die Beteiligten Änderungswünsche, werden diese eingearbeitet.
Nach der Beurkundung kümmern sich Notare um die sichere und zügige Abwicklung der Angelegenheit. Insbesondere übernehmen sie die Korrespondenz mit den Gerichten und Behörden und veranlassen alle erforderlichen Schritte. Das gilt vor allem für Immobiliengeschäfte: Notare holen die erforderlichen Erklärungen ein, überwachen die Kaufpreiszahlung und bewirken schließlich die Eintragung des Käufers im Grundbuch. Bei einer Unternehmensgründung sorgen Notare für die Eintragung im Handelsregister. Nach der Errichtung eines Testaments übernehmen sie die Eintragung im Zentralen Testamentsregister und geben die Urkunde in die sichere Verwahrung.

Kann man den Notar frei wählen?

Es steht Ihnen frei, welchen Notar Sie aufsuchen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Notar in Ihrer Heimatstadt zu wählen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Angelegenheit einen Bezug zu der Stadt aufweist, in der der Notar seinen Amtssitz hat.

Was verdienen Notare?

Notare sind selbständig tätig. Sie haben daher  kein festes Einkommen.

Notare erhalten für ihre Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind damit gesetzlich vorgeschrieben. Das notarielle Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Das wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Das notarielle Gebührensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet.

Das Gebührensystem führt im Regelfall dazu, dass Notare über ein gutes Einkommen verfügen. Dadurch soll ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gesichert werden. Zudem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die notarielle Tätigkeit anspruchsvoll ist und eine langjährige Ausbildung voraussetzt. Das Einkommen von Notaren ist mit dem von Personen mit ähnlicher Ausbildung vergleichbar, beispielsweise mit dem von Ärzten oder Rechtsanwälten in renommierten Kanzleien.

Sie suchen einen erfahrenen Notar oder Anwalt für Arbeitsrecht in der Region rund um Dietzenbach, Frankfurt und die angrenzenden Städte? Ein Notar in Dietzenbach oder Frankfurt kann Sie kompetent bei allen notariellen Angelegenheiten unterstützen, sei es bei der Beurkundung von Verträgen, der Gründung von Gesellschaften oder bei Erbschafts- und Immobilienangelegenheiten.

Für diejenigen, die in der Nähe von Neu-Isenburg, Heusenstamm, Rödermark, Rodgau, Dreieich, Langen, Offenbach oder Darmstadt ansässig sind, gibt es ebenfalls zahlreiche Notare und Anwälte, die regional und leicht erreichbar sind. Als Notar in der Nähe dieser Städte stehe ich Ihnen gerne für alle relevanten rechtlichen Fragen zur Verfügung.

Zusätzlich bieten wir in Dietzenbach professionelle Unterstützung als Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie rechtliche Beratung oder Vertretung im Bereich Arbeitsrecht benötigen – sei es bei Kündigungen, Arbeitsverträgen oder anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – können Sie sich auf uns verlassen.

Ganz gleich, ob Sie einen Notar oder Anwalt für Arbeitsrecht suchen, wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung, ganz in Ihrer Nähe.

Kündigung & Kündigungsschutz

Haben Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang juristisch vorgehen, sonst wird sie wirksam, egal ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder nicht.

Das gilt sowohl für ordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, als auch für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Zögern Sie aus diesem Grund bitte nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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