Verbraucherschutz: Thomas-Cook-Pauschalurlauber

Bundesregierung will Thomas-Cook-Pauschalurlauber entschädigen

Die Bundesregierung hat beschlossen, bei der Entschädigung von Pauschalurlaubern des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook helfen zu wollen und Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, zu ersetzen.

Demzufolge gehe es um jenen Betrag, für den der zuständige Versicherer Zurich Insurance, bei der Thomas Cook versichert war, aller Voraussicht nach nicht aufkommen wird. Zwar müssen Pauschalreisen in der EU abgesichert sein, damit Kunden im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld zurückbekommen. Die Haftungsobergrenze wurde jedoch auf “nur” 110 Mio. Euro festgesetzt. Allein bis Anfang November seien der Zurich Insurance bereits Schäden i.H.v. 250 Mio. Euro gemeldet worden.

Der Fall werfe eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf, die bislang ungeklärt sind. Zum Beispiel und unter anderem, ob die Haftungssumme richtig berechnet wurde. Es ist den Kunden von Thomas Cook aber nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen. Tausende von Klageverfahren – ggf. sogar gegen verschiedene Beteiligte – müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten – bei ungewissem Ausgang – wären die Folge.

Es ist deshalb beabsichtigt, den Thomas-Cook-Kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich Insurance oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen werde.

Die Bundesregierung kündigte ein “möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren” an. “Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren”, hieß es. Sie werde Anfang 2020 “über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren”.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung der BReg Nr. 417/2019 v. 11.12.2019

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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