Überbrückungshilfe 2 und Novemberhilfe

Ab sofort können Soloselbständige, kleine und mittlere Unternehmen, sowie Vereine und freie Berufe beim Bundesministerium für Wirtschaft Überbrückungshilfe II oder Novemberhilfen beantragen. Soloselbständige, die bislang keine staatliche Unterstützung beantragt haben und nicht mehr als 5000 EUR benötigen, können die Anträge selbst stellen. Alle anderen Antragsteller müssen sich ab sofort bei der Antragstellung von einem Steuerberater, einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer vertreten lassen. Dies soll Missbrauch vorbeugen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt, die mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Wir können Sie bei einer geplanten Antragstellung beraten und auch vertreten. Die Kosten für eine Antragstellung werden dabei vom Bund getragen. Auf Sie als Antragsteller kommt eine Selbstbeteiligung von maximal 500 EUR zzgl. Umsatzsteuer hinzu.

Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe II und den Novemberhilfen finden Sie auch auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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