Arbeitgeber können das Tragen von künstlichen Fingernägeln aus Hygienegründen verbieten
Das Arbeitsgericht in Aachen hat zuletzt entschieden, dass Angestellte eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann, wenn dies aus Gründen der Hygiene notwendig ist.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts muss das Interesse der Arbeitnehmerin an der freien Gestaltung ihres Erscheinungsbildes hinter dem Interesse des Arbeitgebers, die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der ihr anvertrauten Bewohner bestmöglich zu schützen, zurücktreten. Der Arbeitgeber habe sich zurecht auf die Empfehlungen des Robert Koch Instituts gestützt, nach denen aus Hygienegesichtspunkten in Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Arbeitsbereichen ausschließlich natürliche und kurz geschnittene Fingernägel getragen werden sollten.
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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