Schimmel im Kinderzimmer ist fristloser Kündigungsgrund
Das Amtsgericht Bielefeld hat entschieden, dass Schimmel im Kinderzimmer einen wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung darstellen kann.
Die Beweislast dafür, dass Schäden, die zu einer Feuchtigkeitsbildung führen, nicht bauseits bedingt sind, trägt der Vermieter. Wenn der Vermieter behauptet, Schimmel und Feuchtigkeit sind durch den Mieter verursacht worden, so muss er dies positiv beweisen. Sofern ihm das nicht gelingt, kann er mit seiner Klage keinen Erfolg haben. Feuchtigkeit und Schimmelbildung im Kinderzimmer berechtigen einen Mieter zur Kündigung auch ohne Einhaltung der Frist.
Quelle: Pressemitteilung des DAV MietR 13/2019 v. 29.10.2019
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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