Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Beobachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll. Bei Wohnungsmärkten mit stark steigenden Mieten soll dies zur Entspannung beitragen.
Über den Entwurf berät nun der Bundestag.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 1161 v. 21.10.2019
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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