Wer seine Nachbarn durch wiederkehrende Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, ist ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und der Berufung eines Ehepaares teilweise stattgegeben. Der ehemalige Nachbar des Ehepaares wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro verurteilt.
Zur Begründung hat das Gericht festgestellt, dass sich der Nachbar durch sein Verhalten wegen Nachstellung (§ 238 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch) und wegen Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht hat. Aus dieser Schutzgesetzverletzung resultiert ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch des Ehepaares (§ 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Vorinstanz
LG Mannheim, Urt. v. 20.03.2020 - 1 O 105/18
Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe Nr. 17/2021 v. 10.11.2021
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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