Mietrecht Aktuell

"Fuck you" kein Kündigungsgrund für ein Wohnraummietverhältnis, sondern Unmutsäußerung

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat entschieden, dass die einmalig gegenüber einem Hausverwalter geäußerten Worte "Fuck you" in einer bereits angespannten Situation keine außerordentliche Kündigung begründen, da es sich um eine Unmutsäußerung handelt, die nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend ist, dass sie die Fortsetzung eines Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt.

Die Entscheidung zeigt sehr deutlich, dass die jeweils vorgetragenen Kündigungsgründe als Einzelfall geprüft werden müssen. Letztlich ist damit eine verlässliche Vorhersage, welche Kündigungsgründe als ausreichend erachtet werden, nur schwer möglich. Dies ist nur denkbar, wenn es sich um objektive Gründe, wie z.B. ein Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten handelt.

   

Quelle: Pressemitteilung des DAV MietR Nr. 19/2021 v. 02.11.2021

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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