Mietrecht Aktuell

Zentrale Zuständigkeit der „Mietabteilung“ für alle Streitigkeiten in Miet- und WEG-Angelegenheiten

Die Mietabteilung des AG Frankfurt am Main, welche in der Frankfurter Innenstadt angesiedelt ist, wird künftig für alle Streitigkeiten in Miet- und Wohnungseigentumsgesetzverfahren im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main ab 01.07.2021 zuständig sein.    

Das Präsidium des Amtsgerichts Frankfurt am Main beschloss in seiner letzten Sitzung, dass die lokale Zuständigkeit der Außenstelle Frankfurt-Höchst für Mietstreitigkeiten der dortigen Bezirke entfallen und diese Streitigkeiten bei Neueingängen an die spezialisierte Mietabteilung in der Frankfurter Innenstadt übergehen sollen.

Hintergrund ist eine Überlastung der Außenstelle Höchst einerseits und der Wille, eine spezialisierte Mietabteilung einzurichten andererseits.

Quelle: Pressemitteilung des AG Frankfurt Nr. 8/2021 v. 28.06.2021

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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