Die Bundesregierung hat über folgende gesetzlichen Neuregelungen im Dezember 2019 informiert:
Strengere Regeln bei der Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelkontrollen in der EU werden ab dem 14.12.2019 deutlich verschärft. Die neuen Regeln schaffen ein umfassendes und einheitliches Kontrollsystem für die gesamte Lebensmittelversorgungskette. In allen Bereichen werden unangekündigte und risikoorientierte Kontrollen durchgeführt, die sich neben der Lebensmittelsicherheit künftig auch auf betrügerische Praktiken konzentrieren. Hinweisgeber (Whistleblower), die auf Missstände hinweisen, werden besser vor Diskriminierung geschützt.
Nachunternehmerhaftung: Paketboten besser abgesichert
Um die Arbeitsbedingungen der Paketboten zu verbessern, gilt seit dem 23.11.2019 das neue Paketboten-Schutz-Gesetz. Generalunternehmer, insbesondere die großen Paketdienstleister, müssen künftig Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzahlen.
Bessere Löhne in der Pflege
Am 29.11.2019 tritt das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft, das zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen soll.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 28.11.2019
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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