Die Bundesregierung hat dem Bundestag ein Paket an Gesetzesänderung zur Abstimmung vorgelegt, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie für Bürger und Unternehmen gemildert werden sollen. Die Gesetzes wurde am gestriegen Tage im Eiltempo beschlossen und sollen schon am Sonntag, den 29.03.2020 in Kraft treten.
Das Paket umfasst ein Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die Crona-Pandemie bedingten Insolvenz, ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung und eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Sollten Sie hierzu fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir werden versuchen, Sie bestmöglich zu den umfangreichen Gesetzesänderungen zu beraten. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an krusch@krusch-muennig.de, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 323 v. 25.03.2020
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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