Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts
Urteil vom 8. März 2023 - 6 AZR 123/22
In diesem Urteil mit dem Aktenzeichen 6 AZR 123/22 ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes hat. Das BAG entschied, dass ein Anspruch auf Schadensersatz nur dann besteht, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne wichtigen Grund ausgesprochen hat und der Arbeitnehmer dadurch einen Schaden erlitten hat. Ein Schadensersatzanspruch kann dabei sowohl den Verdienstausfall als auch immaterielle Schäden umfassen.
Urteil vom 11. April 2023 - 2 AZR 345/22
Das Urteil vom 11. April 2023 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 345/22 beschäftigte sich mit der Frage, ob Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung von Arbeitnehmern eine bestimmte Reihenfolge beachten müssen. Das BAG entschied, dass Arbeitgeber grundsätzlich frei sind, die Urlaubsplanung nach betrieblichen Erfordernissen zu regeln. Allerdings müssen sie dabei auch die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen und dürfen nicht willkürlich vorgehen. Eine bestimmte Reihenfolge, in der Urlaubsanträge bearbeitet werden müssen, gibt es jedoch nicht.
Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.
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