Corona-Krise: Gutscheinlösung für die Reisebranche

Gutscheinlösung für die Reisebranche

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach bei abgesagten Pauschalreisen der Veranstalter den Kunden auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten kann anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises.

Reiseveranstalter können den Kunden für vor dem 08.03.2020 gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, anstelle der sofortigen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine im Wert des jeweils gezahlten Reisepreises anbieten.

Die Bundesregierung will den Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantieren. Das soll die Gutscheine für Kunden attraktiv machen. Sie stehen so regelmäßig besser da. Für den Fall, dass viele Reisende einen sofortigen Erstattungsanspruch geltend machen, lösen sie damit eventuell eine Insolvenz aus. Ihr Anspruch auf Erstattung wäre dann unter Umständen nur zum Teil gesichert.

Dies sind sowohl für die Reisebranche, als auch für die Kunden erfreuliche Nachrichten.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 27.05.2020

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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