Immobilienverkauf

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Notar beim Immobilienkauf – Ihre Sicherheit beim Haus- und Wohnungskauf

Warum ein Notar beim Immobilienkauf unverzichtbar ist

Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück – es geht um hohe Werte und langfristige Bindungen. Damit der Immobilienkauf rechtssicher und transparent abläuft, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Notar ist ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland unwirksam.

Der Notar sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt sind. Er gestaltet den Vertrag, erklärt alle rechtlichen Folgen und überwacht die Abwicklung – von der Kaufpreiszahlung bis zur Eintragung ins Grundbuch.

Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf

Der Notar übernimmt beim Immobilienkauf mehrere zentrale Aufgaben:

  • Vertragsgestaltung: Der Notar entwirft den Kaufvertrag individuell und ausgewogen.
  • Rechtsberatung: Er erklärt Fachbegriffe, Risiken und Pflichten für beide Parteien.
  • Abwicklung: Er sorgt für die Eintragung ins Grundbuch und die sichere Kaufpreiszahlung.
  • Neutralität: Der Notar steht nicht auf der Seite von Käufer oder Verkäufer, sondern wahrt die Interessen beider Parteien.

Vorbereitung des Immobilienkaufvertrags

Bevor der Vertrag unterschrieben wird, holt der Notar wichtige Unterlagen ein: aktuelle Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen, Nachweise über Grundschulden und vieles mehr.

Auf Basis dieser Informationen erstellt der Notar den Kaufvertragsentwurf. Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf rechtzeitig, um ihn in Ruhe zu prüfen. So können offene Fragen geklärt und Missverständnisse vermieden werden.

Ablauf der Beurkundung

Im Beurkundungstermin liest der Notar den gesamten Immobilienkaufvertrag vollständig vor. Dabei erklärt er rechtliche Formulierungen und sorgt dafür, dass keine Fragen offenbleiben. Erst wenn Käufer und Verkäufer den Vertrag verstanden haben, wird er unterschrieben und durch den Notar beurkundet.

Ein Immobilienkaufvertrag enthält unter anderem folgende Punkte:

  • genaue Bezeichnung der Immobilie
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
  • Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Absicherung des Käufers
  • Regelungen zu bestehenden Grundschulden oder Belastungen

So entsteht ein rechtssicherer Vertrag, der beiden Parteien Verlässlichkeit gibt. Notarin Antonia Krusch begleitet Käufer und Verkäufer dabei unparteiisch und sorgt dafür, dass alle wichtigen Details berücksichtigt sind.

Nach der Beurkundung: So geht es weiter

Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag endet die Arbeit des Notars nicht. Im Gegenteil – jetzt beginnt die Abwicklung des Immobilienkaufs.

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Sie schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
  • Fälligkeitsmitteilung: Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, informiert die Notarin den Käufer, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.
  • Grundbuchumschreibung: Nach Zahlung des Kaufpreises beantragt Notarin Antonia Krusch die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
  • Mitteilungen an Behörden: Finanzamt und Gemeinde erhalten alle Informationen über den Eigentümerwechsel.

Damit ist gewährleistet, dass der Immobilienkauf reibungslos und rechtlich korrekt abgewickelt wird.

Finanzierungen und Grundschulden

Viele Immobilienkäufe werden durch Bankdarlehen finanziert. Hierbei müssen häufig Grundschulden bestellt werden. Diese Grundschuld wird ebenfalls notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen.

Notarin Antonia Krusch sorgt dafür, dass die Finanzierung rechtlich einwandfrei abgesichert ist und der Kaufvertrag nahtlos mit der Grundschuldbestellung harmoniert. Dadurch haben Käufer und Banken gleichermaßen Sicherheit.

Typische Fragen beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie treten immer wieder ähnliche Fragen auf, bei denen die notarielle Beratung besonders wertvoll ist:

  • Welche Rechte und Belastungen sind im Grundbuch eingetragen?
  • Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht?
  • Welche Haftung übernimmt der Verkäufer bei Mängeln am Haus oder an der Wohnung?
  • Welche steuerlichen Aspekte muss ich beachten?

Notarin Antonia Krusch klärt Käufer und Verkäufer über diese Themen auf und sorgt dafür, dass keine Überraschungen entstehen.

Kosten der notariellen Tätigkeit

Die Kosten für den Notar beim Immobilienkauf sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Kaufpreis ab. Dadurch besteht volle Transparenz. Neben den Notarkosten fallen Gebühren für das Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer an. Insgesamt sollten Käufer mit etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen.

Notarin Antonia Krusch informiert Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten, sodass Sie Ihre Finanzierung sicher planen können, oder Sie informieren sich hier.

Warum Notarin Antonia Krusch die richtige Ansprechpartnerin ist

Ein Immobilienkauf ist mehr als nur ein Vertrag – es ist ein bedeutender Schritt im Leben. Mit ihrer Erfahrung, Neutralität und rechtlichen Expertise sorgt Notarin Antonia Krusch dafür, dass Ihr Immobilienkauf reibungslos, transparent und rechtssicher verläuft.

Sie begleitet Sie von der ersten Vertragsprüfung bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch – zuverlässig, verständlich und mit einem klaren Blick für Ihre Interessen.

Fazit und Kontakt

Der Immobilienkauf ist ohne notarielle Mitwirkung nicht möglich. Damit alles rechtssicher abläuft, übernimmt der Notar die Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrags. Von der Auflassungsvormerkung über die Kaufpreiszahlung bis hin zur Eigentumsumschreibung – mit der richtigen notariellen Begleitung sind Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an Notarin Antonia Krusch. Sie sorgt für eine transparente, sichere und schnelle Abwicklung Ihres Immobiliengeschäfts.

👉 Vereinbaren Sie gerne einen Termin in der Kanzlei von Notarin Antonia Krusch, um Ihren Immobilienkauf rechtssicher zu gestalten.

Kündigung & Kündigungsschutz

Haben Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers muss man innerhalb von 3 Wochen ab Zugang juristisch vorgehen, sonst wird sie wirksam, egal ob die Kündigung rechtmäßig ist, oder nicht.

Das gilt sowohl für ordentliche Kündigungen des Arbeitsverhältnisses, als auch für außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund. Zögern Sie aus diesem Grund bitte nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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