Frau Rechtsanwältin und Notarin Münnig hat ihren Kanzlei- und Amtssitz in Frankfurt am Main. Frau Rechtsanwältin und Notarin Krusch hat ihren Kanzleisitz- und Amtssitz in Dietzenbach
Wir sind eine etablierte Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Frankfurt und Dietzenbach. Frau Rechtsanwältin und Notarin Mareike Münnig hat ihren Amtsitz in Frankfurt am Main, Frau Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch hat ihren Amtssitz in Dietzenbach.
ACHTUNG: Das Frankfurter Büro ist in die historische Villa Henninger in Sachsenhausen umgezogen. Privatparkplätze sind vorhanden.
Wir vertreten Sie als Anwälte im Arbeitsrecht und Mietrecht. Als Notare bieten wir Ihnen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege unsere Dienste an.
Für unsere gewerblichen und privaten Mandanten erbringen wir rechtliche Dienstleistungen auf höchstem Niveau. Besonders wichtig sind uns ein vertrauensvoller Umgang mit unseren Mandanten und die schnelle und kompetente Bearbeitung des übertragenen Mandats. Wir versuchen stets für Sie ansprechbar zu sein.
Wir möchten, dass Sie sich mit Ihren rechtlichen Problemen und Fragestellungen gut bei uns aufgehoben fühlen und nicht nur wie eine Fallnummer in unseren Aktenschränken.
Sie können sich mit Ihren Rechtsfragen jederzeit an uns wenden. Wir melden uns in der Regel werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Ihnen fachkundige Unterstützung zu gewährleisten und Sie unfassend zu Ihrer Rechtsfrag zu beraten, ist unsere oberste Priorität.
Sich an einen Anwalt oder Notar zu wenden, kann Überwindung kosten. Wir begegnen unseren Mandanten vertrauensvoll und auf Augenhöhe.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet bei uns 150 EUR. Die anwaltliche Erstberatung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. In Notarsachen fallen die gesetzlichen Gebühren an. In der Erstberatung wird mit Ihnen gemeinsam der Sachverhalt ermittelt und eine erste Einschätzung der Rechtslage vorgenommen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie vorab klären, ob Ihre Versicherung die Kosten für die Erstberatung für Sie übernimmt.
Als Notare sind wir verpflichtet, für unsere Amtstätigkeit die gesetzlichen Gebühren nach dem dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu erheben. Es ist uns nicht gestattet, die Gebühren zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bitte fragen Sie uns vor der Beurkundung, welche Kosten für die Notartätigkeit auf Sie zukommen können. Wir klären Sie gerne vorab über die Kosten auf.
Sie bringen im Idealfall alle Unterlagen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall haben, mit. In unserer Kanzlei prüfen wir gerne die Erheblichkeit Ihrer Dokumente.
Beispiele für solche Unterlagen:
- Abgeschlossene Mietverträge
- Notarielle Urkunden
- Verträge allgemeiner Art
- Schriftwechsel
- Kontounterlagen
Für unsere gewerblichen und privaten Mandanten erbringen wir rechtliche Dienstleistungen auf höchstem Niveau, wobei die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht, Mietrecht, sowie in der Notartätigkeit liegen.
Sollte keine Vereinbarung zustande kommen, berechnen wir unsere anwaltlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie klären, ob Ihre Versicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Die Kosten in Notarangelegenheiten berechnen sich nach dem GNotKG und sind gesetzlich vorgeschrieben.