Mietrecht: Neuer Gesetzentwurf zur “Mietpreisbremse”

Neuer Gesetzentwurf zur “Mietpreisbremse”

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren insbesondere in Ballungsräumen sehr stark gestiegenen Mieten wird zunehmend kritisiert, dass lediglich die besonders hohen Mieten der letzten vier Jahre Eingang in die ortsübliche Vergleichsmiete finden.

Der Entwurf sieht nun vor, den Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern (§ 558 Abs. 2 BGB-E), um mehr Mietverhältnisse in die ortsübliche Vergleichsmiete einzubeziehen und die Auswirkungen kurzfristiger Änderungen des Mietpreisniveaus gering zu halten.

juris-Redaktion
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 17/2019 v. 28.08.2019

Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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