Arbeitsrecht: Schulungen für den Betriebsrat

Mitglieder des Betriebsrates müssen für Schulungen freigestellt werden.

Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bei mehrtägigen Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme gegen den Arbeitgeber haben. Darüber hinaus haben sie einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, welche Schulungsmaßnahme sie besuchen möchten.

Zum Sachverhalt:

Das Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung und die Kostenübernahme. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts hat ein Betriebsratsmitglied bei der Entscheidung über eine Schulungsmaßnahme einen breiten Ermessens- und Beurteilungsspielraum. Dies betrifft z.B. die Art der Veranstaltung, Inhalt oder den Anbieter.

Quelle: Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019


Antonia Krusch

Rechtsanwältin und Notarin Antonia Krusch ist mit Ihrer Kanzlei in Dietzenbach tätig.

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